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  • Einlaß unter 18 Jahren natürlich weiterhin erlaubt!
    An unserer Einlaßpolitik hat sich nichts geändert! Wir sind gesetzlich angehalten, daß Jugendschutzgesetz umzusetzen. D.h. im Fall einer Kontrolle beim Einlaß, gilt:
    Jugendliche zwischen 16-17 Jahre dürfen nur bis 0.00 Uhr bleiben - ABER durch eine Vollmacht können sie die ganze Nacht feiern.....ohne zeitliches Limit, d.h. so lange die Begleitperson auf der Veranstaltung ist.
    (Die Vollmacht sowie einen Infobogen für Eure Eltern gibt es bei uns unter Downloads!!!)
  • www.Zaunvermietung.de
    Jeder Veranstalter kennt benötigt Mobilzäune und Veranstaltungsabsperrungen. Mit unserer Firma Triolution GmbH sind wir seit vielen Jahren erfolgreich im Verleih dieser Absperrungen tätig. Schaut doch mal auf die Page www.zaunvermietung.de
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